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(Es ist vorgesehen, dass die BDZ an
Weihnachten und Sylvester, sofern sie auf Wochentage fallen, bereits
um 7.00 Uhr morgens ihren Dienst aufnimmt.)
Die Kernzeiten für Patienten, die die
Zentrale aufsuchen können, sind wie folgt:
| Mittwoch |
nicht festgelegt |
| Samstag,
Sonntag, Feiertag |
11.00 - 13.00 Uhr UND
17.00 - 19.00 Uhr |
I.d.R. sind zwei Kollegen zum Dienst
eingeteilt: Einer, der Patienten in der Zentrale versorgt, sowie
einer, der Hausbesuche erledigt.
Mittwochs gibt es jedoch vss. nur einen Dienst-Arzt, so dass hier
auch keine Sprechzeiten festgelegt sind (denn der eine könnte
jederzeit zu einem Hausbesuch fahren müssen).
Im Bedarfsfall sollten Sie an
Wochenenden und Feiertagen die BDZ also möglichst innerhalb der
Kernzeiten aufsuchen und sich in jedem Fall vorher telefonisch
anmelden !
WICHTIG: Wenn Sie kein
Befreiungskärtchen oder eine Quittung von einem Notdienst-Kontakt im
selben Quartal vorweisen können, müssen Sie die Praxisgebühr von €
10,00 zahlen.
WICHTIG AUßERDEM: Unsere
Samstag-Sprechstunde von 9.00 - 12.00 bleibt bis auf Weiteres
bestehen – ungeachtet jeden Wochenenddienstes. Sollte ich selbst
Sonntagdienst in der BDZ gehabt haben, wird die Praxis jedoch vss.
montags geschlossen sein, da wir bei riesigem Sprengel mit einem
hohen Arbeitsaufwand rechnen müssen !
Der Besuch unserer Samstag-Sprechstunde steht allen Interessenten
offen. Wenn Sie normalerweise nicht Patient/in bei uns sind, so
bringen Sie bitte unbedingt Ihre Quittung vom Hausarzt (also die
normale, nicht eine Notdienst-Quittung) oder das
Befreiungskärtchen mit, da wir dann ja in Vertretung tätig werden.
Ansonsten sind wir verpflichtet, die Gebühr von € 10,00
einzuziehen.
WICHTIG NOCH ZUSÄTZLICH
SPEZIELL FÜR GLAN-MÜNCHWEILER / NANZDIETSCHWEILER:
An Mittwochen, Freitagen sowie vor
Feiertagen vertreten sich die Kollegen von Glan-Münchweiler und
Nanzdietschweiler gegenseitig so lange, bis die BDZ ihre Arbeit
aufnimmt.
D.h. ab 12.30 bis zum Dienstbeginn der BDZ hat ein Kollege Dienst,
bis die Zentrale öffnet.
Wir wechseln uns regelmäßig ab. Wer gerade zuständig ist, erfahren
Sie von den jeweiligen Anrufbeantwortern bzw. der Zuständige wird
selbst am Telefon sein.
Andere Wochentage:
An den übrigen
Wochentagen steht im Normalfall jeder Kollege seinen Patienten im
Bedarfsfall zur Verfügung.
Für den Fall, dass ein Kollege abends
oder in der Nacht verhindert ist – was jederzeit einmal vorkommen
kann – gibt es eine Absprache für die „Vertretung im Bedarfsfall“:
Montags:
Dr. Amro
Dienstags: Dr. Stober
Donnerstags: Dr. Neudert
Im Unterschied
zum sog. „organisierten Notdienst“ an Mittwochen, Wochenenden und
Feiertagen zahlen Sie hier keine „Notdienst-Gebühr“ bzw. brauchen
Sie auch keine Quittung einer Zahlung in einem früheren Notdienst
vorzuzeigen. Lediglich die Quittung vom normalen Praxisbesuch beim
Hausarzt wird benötigt.
Denn hier
handelt es sich um einen Vertretungsfall - entsprechend etwa der
Handhabung im Urlaub oder im Krankheitsfall (siehe dort). |