Dr. med. Elke Amro Akupunktur

 

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Notdienstregelung in VBG Glan-Münchweiler
 

Am 01.04.2012 ist im Landkreis Kusel die 2009 beschlossene Änderung der Bereitschaftsdienst-Ordnung in Kraft getreten:
Es gibt seitdem eine Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ), die sämtliche ärztliche Notdienste im gesamten Landkreis zentral versieht (Mittwoch, Wochenende, Feiertage).
Die Zentrale befindet sich  IM  Krankenhaus Kusel (WKK Standort II). Die Räume sind ausgeschildert, die Pforte gibt auch gerne Auskunft.

Die Tel.-Nr. lautet:  06381/935935.

Zum Dienst verpflichtet sind alle Ärztinnen und Ärzte des Landkreises (von Jettenbach bis Waldmohr, von Pfeffelbach bis Schönenberg-Kübelberg), jedoch kann man sich vertreten lassen.

Die Arbeitszeiten der BDZ sind wie folgt:

 
Mittwoch Mittwoch, 14.00 Uhr - Donnerstag, 7.00 Uhr
Wochenende Freitag, 18.00 Uhr - Montag, 7.00 Uhr
Feiertag Vortag, 20.00 Uhr - Folgetag, 7.00 Uhr
 

(Es ist vorgesehen, dass die BDZ an Weihnachten und Sylvester, sofern sie auf Wochentage fallen, bereits um 7.00 Uhr morgens ihren Dienst aufnimmt.)

Die Kernzeiten für Patienten, die die Zentrale aufsuchen können, sind wie folgt:

Mittwoch nicht festgelegt
Samstag, Sonntag, Feiertag 11.00 - 13.00 Uhr UND 17.00 - 19.00 Uhr

I.d.R. sind zwei Kollegen zum Dienst eingeteilt:  Einer, der Patienten in der Zentrale versorgt, sowie einer, der Hausbesuche erledigt. 
Mittwochs gibt es jedoch vss. nur einen Dienst-Arzt, so dass hier auch keine Sprechzeiten festgelegt sind (denn der eine könnte jederzeit zu einem Hausbesuch fahren müssen).

Im Bedarfsfall sollten Sie an Wochenenden und Feiertagen die BDZ also möglichst innerhalb der Kernzeiten aufsuchen und sich in jedem Fall vorher telefonisch anmelden !

WICHTIG:       Wenn Sie kein Befreiungskärtchen oder eine Quittung von einem Notdienst-Kontakt im selben Quartal vorweisen können, müssen Sie die Praxisgebühr von € 10,00 zahlen.

WICHTIG  AUßERDEM:         Unsere Samstag-Sprechstunde von 9.00  -  12.00 bleibt bis auf Weiteres bestehen – ungeachtet jeden Wochenenddienstes.  Sollte ich selbst Sonntagdienst in der BDZ gehabt haben, wird die Praxis jedoch vss. montags geschlossen sein, da wir bei riesigem Sprengel mit einem hohen Arbeitsaufwand rechnen müssen !
Der Besuch unserer Samstag-Sprechstunde steht allen Interessenten offen. Wenn Sie normalerweise nicht Patient/in bei uns sind, so bringen Sie bitte unbedingt Ihre Quittung vom Hausarzt (also die normale, nicht eine Notdienst-Quittung) oder das Befreiungskärtchen mit, da wir dann ja in Vertretung tätig werden. Ansonsten sind wir verpflichtet, die Gebühr von € 10,00 einzuziehen. 

WICHTIG  NOCH  ZUSÄTZLICH
SPEZIELL  FÜR  GLAN-MÜNCHWEILER / NANZDIETSCHWEILER:

An Mittwochen, Freitagen sowie vor Feiertagen vertreten sich die Kollegen von Glan-Münchweiler und Nanzdietschweiler gegenseitig so lange, bis die BDZ ihre Arbeit aufnimmt.
D.h. ab 12.30 bis zum Dienstbeginn der BDZ hat ein Kollege Dienst, bis die Zentrale öffnet.
Wir wechseln uns regelmäßig ab. Wer gerade zuständig ist, erfahren Sie von den jeweiligen Anrufbeantwortern bzw. der Zuständige wird selbst am Telefon sein.

Andere Wochentage:

An den übrigen Wochentagen steht im Normalfall jeder Kollege seinen Patienten im Bedarfsfall zur Verfügung. Für den Fall, dass ein Kollege abends oder in der Nacht verhindert ist – was jederzeit einmal vorkommen kann – gibt es eine Absprache für die „Vertretung im Bedarfsfall“:      

Montags: Dr. Amro  
Dienstags:
Dr. Stober  
Donnerstags:
Dr. Neudert        

Im Unterschied zum sog. „organisierten Notdienst“ an Mittwochen, Wochenenden und Feiertagen zahlen Sie hier keine „Notdienst-Gebühr“ bzw. brauchen Sie auch keine Quittung einer Zahlung in einem früheren Notdienst vorzuzeigen. Lediglich die Quittung vom normalen Praxisbesuch beim Hausarzt wird benötigt. Denn hier handelt es sich um einen Vertretungsfall  -  entsprechend etwa der Handhabung im Urlaub oder im Krankheitsfall (siehe dort).

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(Stand 4/07)
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